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Kirchenmusik als ökumenische Verkündigung
Ein Beitrag von Heinz Döhler, Freier Architekt - Langenweißbach


Das Thema ist nicht ganz neu, aber die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur auch in unserer Landeskirche regen hier zum Nachdenken an. Wie heißt es in dem Choral so schön? „Wir glauben all an einen Gott…“ Da wäre es doch überlegenswert, nicht nur zu Kirchentagen Delegationen anderer Konfessionen wie Exoten vorzuführen, sondern das Lob Gottes musikalisch gemeinsam zu pflegen. Es gibt bereits Beispiele von „Ökumenischen Kantoreien“, die zusammen größere Werke aufführen können, was ihren einzelnen Gemeinden aus Mangel an Mitwirkenden versagt bliebe. Musik hat bei so einer Betrachtung über gemeinsame Verkündigung den positiven Faktor, man braucht sich nicht um juristische Gesetzesabwägungen zu kümmern. Man musiziert aus Freude einfach in einer Art „Projektensemble“ zusammen und verrichtet seine Tagesaufgaben in der eigenen Gemeinde. Machen wir doch damit deutlich, dass musikalische Verkündigung des Evangeliums grenzenlos unter der ganzen Christenheit möglich ist. Damit können wir fatale Abgrenzungen besser überwinden als die „Kirchenleitungen“ der einzelnen Konfessionen. Hauptgewinn ist dabei die öffentlich dargebrachte Freude an der Musik in den leider von Vorschriften begrenzten Wirkungsfeldern des 21. Jahrhunderts.

Heinz Döhler, Kantor in Langenweißbach
 

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