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Einheit durch Vielfalt - Deutscher Musikrat - Resolution
Einheit durch Vielfalt - Deutscher Musikrat - Resolution

www.einheitdurchvielfalt.de

EINHEIT DURCH VIELFALT
Kirche macht Musik

Bundesweite Aktionstage des Deutschen Musikrates 
und Kongress in Berlin vom 14. bis 17. Oktober 2010

Der Deutsche Musikrat veranstaltete gemeinsam mit den Vertretern der kirchenmusikalischen Spitzenverbände vom 14. bis zum 17. Oktober 2010 den Kongress „Einheit durch Vielfalt – Kirche macht Musik“.  Ziel dieses Kongresses ist es, den Reichtum und die Fülle der Kirchenmusik in Deutschland aufzuzeigen, ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft sowie für das Individuum zu vermitteln und ihre gesellschaftspolitische Wirkungskraft deutlich zu machen, um die Rahmenbedingungen der Kirchenmusik nachhaltig zu verbessern. Mehr…


 

Während des Kongresses wurde dazu folgende Resolution an Staat und Gesellschaft und die beiden großen Kirchen verfasst:

Resolution zur Kirchenmusik in Deutschland

Kirchenmusik ist eines der Fundamente kulturellen Lebens in Geschichte und Gegenwart. Sie ist ein wesentlicher Faktor musikalischer wie religiöser Bildung in Deutschland. Über ihren kirchlichen Verkündigungsauftrag hinaus entfaltet sie kulturelle Prägungskraft in die Gesellschaft hinein. Dies stellt auch der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ heraus.

Im Sinne der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung Kultureller Vielfalt bewahrt die Kirchenmusik kulturelles Erbe, fördert künstlerische Ausdrucksformen der Gegenwart und pflegt den Dialog mit anderen Kulturen in unserem Land. Sie stärkt damit die kulturelle Identität des Menschen. Wesentliche Säule der Kirchenmusik ist das vokale und instrumentale Musizieren. Über eine Million Menschen singen und musizieren in Chören und Instrumentalensembles im kirchlichen Kontext, von der Gregorianik-Schola über die verschiedensten Formen der Chöre und Instrumentalgruppen bis zur Rockband.

In einer Zeit kultureller Verunsicherung und Entwurzelung ist es dem Deutschen Musikrat daher gemeinsam mit den beiden großen Kirchen ein Anliegen, die Bedeutung der Kirchenmusik für die Gesellschaft heute und in der Zukunft zu unterstreichen und so das Bewusstsein für den Wert ästhetischer Erfahrungen, kreativen Schaffens und geistigen Eigentums zu schärfen und zu fördern.

Der Kongress „Einheit durch Vielfalt – Kirche macht Musik“ stellt folgende Forderungen an Staat, Zivilgesellschaft und die Kirchen: 

a. Kooperationen zwischen kirchlichen Institutionen bzw. kirchenmusikalischen Akteuren und Bildungs- und Kultureinrichtungen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie mit Veranstaltungs- und Spielstätten müssen als konstruktiver Dialog zwischen Kirche und Gesellschaft verstärkt werden.

b. Elementare Musikerziehung und qualifizierter Musikunterricht unter Einbeziehung von Kirchenmusik müssen vom Eintritt in die Kindertagesstätte bis zum Abschluss der allgemein bildenden Schule durchgängig angeboten werden.

c. Musikalische Bildungsangebote mit qualifizierten Lehrkräften sollen auch in den Sozialeinrichtungen der Kirche im Sinne des diakonischen, missionarischen und kulturellen Auftrags angeboten werden.

d. Das Musizieren mit älteren Menschen muss durch Kooperationen zwischen staatlichen und kommunalen Einrichtungen sowie zwischen Kirchen, Bildungsinstitutionen und Laienmusikverbänden ausgebaut werden.

e. Das Berufsfeld des Kirchenmusikers muss erhalten und weiterentwickelt werden, wobei unterschiedliche Stellenprofile möglich und notwendig sind.

i. Eine qualifizierte Ausbildung für haupt- und nebenberufliche Kirchenmusiker an den staatlichen und kirchlichen Ausbildungsstätten muss erhalten bleiben.

ii. Der Aufbau und die Sicherung einer angemessenen und flächendeckenden Struktur sowie hinreichenden Ausstattung von Kirchenmusikstellen muss als Aufgabe der Landeskirchen und Diözesen im Konsens mit den Gemeinden bzw. Kirchenkreisen und Dekanaten wahrgenommen werden.

iii. Die Vergütung, besonders der hauptberuflich Tätigen, muss im Hinblick auf Ausbildung und Tätigkeitsmerkmale sowie im Vergleich zu anderen akademischen Berufen angemessen sein.

f. Für unterschiedliche Milieus und Zielgruppen braucht es unterschiedliche kirchliche und kirchenmusikalische Angebote. Aufgabe der Kirchenmusik ist es hierbei, diese Vielfalt bewusst zu machen, zu fördern und entsprechende kirchenmusikalische Angebote weiter zu entwickeln.

 

Berlin, 17. November 2010

Die pdf-Version der Resolution finden Sie hier.


© Deutscher Musikrat e.V.




Einheit durch Vielfalt - Kirche macht Musik

Der Deutsche Musikrat lud mit folgenden Worten zum Kongress ein:
"Kirchenmusik ist Ausdruck der eigenen Existenz und prägt das kulturelle Leben wesentlich mit. Vom gregorianischen Choral bis zum zeitgenössischen Werk, von der Kantate bis zum Sacro-Pop und vom Posaunenchor bis zur Bodypercussion findet sie in allen Stilen und Formen ihren Ausdruck.
Diese Vielfalt spiegelt sich genauso in der Musik sowie bei den Musikschaffenden und Zuhörerinnen und Zuhörern wider.
Kirchenmusik führt die Verschiedenheit der auseinander strebenden sozialen Gruppen und Generationen zusammen und leistet damit neben der Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einen entscheidenden bildungspolitischen Beitrag."
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